Erstellung eines zukunftsorientierten Ortsentwicklungsplans für Plüderhausen, damit die Entscheidungen von heute auch morgen noch richtig sind:
Geschafft, am Do, 14.12.2023 18:30 Uhr wurde im Gemeinderat die Gesamtstrategie zur Abstimmung gestellt und mit 17/1 Stimmen beschlossen (Vorlage 24-1/2023).
Das Abschlussdokument findet ihr hier oder auch auf der Seite der Gemeindeverwaltung in der Sitzungsvorlage (Vorlage 24-1/2023)
Hilfreiche Links zur Gemarkung Plüderhausen:
GR Sitzungen / GR Beschlüsse / Mängelmeldungsformular / Gemeindeblättle online Archiv / Kartendienst der LUBW / Google Earth
Neue Hochwassergefahrenkarten sind fertig.
Die Wahlbeteiligung lag bei: 62,96 %,. Vielen Dank an alle Beteiligten die eine Reibungslose Wahl ermöglicht haben.
Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen ehemaligen GR Mitgliedern für Ihr geleistetes Engagement für die Gemeinde.
Wir alle haben das Hochwasser 06/2024 intensiv miterlebt. In Plüderhausen haben alle umgesetzte Maßnahmen erfolgreich funktioniert. Danke dafür an die beteiligten Planer und Entscheider.
Wir sammeln aktuell Fragestellungen, welche wir gerne beantwortet hätten.
In 2024 treffen wir uns immer am 2. Mittwoch des jeweiligen Monats um 19:30 im SVP Sportheim
"Nach allen Kommunalverfassungen sind die Verhandlungen kommunaler Vertretungskörperschaften (Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Ortschafträte) bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich öffentlich abzuhalten (Literaturverz. unten, vgl. 1, § 37; 2, § 33). Das Prinzip der Öffentlichkeit, ein Axiom demokratisch verfaßter Ordnungen, gehört auch zu den Säulen kommunaler Demokratie und gilt als ein tragender Grundsatz des Kommunalrechts. Das Prinzip der Öffentlichkeit soll sicherstellen, daß die Bevölkerung sich über die Tätigkeit ihrer kommunalen Vertretungsorgane unmittelbar informieren kann. Dabei sollen die EinwohnerInnen und BürgerInnen auch zur Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung angeregt werden. Der Meinungs- und Willensbildungsprozeß in der Vertretung soll von außen durchsichtig und nachvollziehbar sein. Auf diese Weise soll auch das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunalen Vertretungen gefördert werden. Die BürgerInnen sollen aus eigener Kenntnis und Beurteilung eine sachgerechte Kritik an Entscheidungen sowie an einzelnen MandatsträgerInnen anbringen können und eine Grundlage für ihre Entscheidung bei den nächsten Kommunalwahlen erhalten (vgl. Urteil OVG NRW v. 19.12.1978). Das Öffentlichkeitsprinzip unterwirft die kommunalen Vertretungen der allgemeinen Kontrolle von außen und soll einer unzulässigen, demokratisch nicht legitimierten Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Vertretung vorbeugen. Es soll eine auf Gesetzlichkeit beruhende und sachorientierte Arbeit der kommunalen Vertretung fördern (vgl. 5,S.97; 7, S.50)"
Quelle: "Das Prinzip der Öffentlichkeit der Sitzungen - ein Grundsatz kommunaler Demokratie" von Achim Grunke
Überarbeitung Städtebauliches Konzept (aufgestellt 16.05.2023)
Info:
Quelle: § 13 Vereinfachtes Verfahren leider scheint genau das verstärkt die Praxis in unsere Gemeindeverwaltung zu sein!
"von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 abgesehen werden,"
hier finden Sie alle öffentlichen Unterlagen:
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